Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2005 - L 2 B 15/05 KN U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17661
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2005 - L 2 B 15/05 KN U (https://dejure.org/2005,17661)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.08.2005 - L 2 B 15/05 KN U (https://dejure.org/2005,17661)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. August 2005 - L 2 B 15/05 KN U (https://dejure.org/2005,17661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - L 2 KN 95/03

    Anspruch auf Entschädigung einer Berufskrankheit; Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2005 - L 2 B 15/05
    So liegt der Fall hier: Angesichts der ausführlichen, im Einzelnen begründeten und unter Berücksichtigung der für den Kläger im türkischen Bergbau gemeldeten Versicherungszeiten (Vordrucke TR4, TR5) vom Technischen Aufsichtsdienst (TAD) der Beklagten durchgeführten Ermittlungen zu den arbeitstechnischen Voraussetzungen (Bericht vom 11.11.2004) spricht selbst bei der hier gebotenen summarischen Prüfung bislang nichts dafür, dass der Kläger während seines Berufslebens der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren [mg/m³ x Jahre] ausgesetzt war (zur Auslegung dieses normativ bestimmten Grenzwertes vgl Urteil des erkennenden Senats vom 13.05.2004, Az: L 2 KN 95/03 U = Breithaupt 2004, 919 ff.).

    Erfüllt nämlich der Kläger damit schon bei weitem nicht die normativ festgelegten arbeitstechnischen Voraussetzungen, bedarf es keines Eingehens auf die von ihm zur Begründung seines Anspruchs angeführten Erwägungen zur Kausalität (Urteil des Senats vom 13.05.2004, aaO).

  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2005 - L 2 B 15/05
    Diese kann jedoch nicht angenommen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine in Betracht zu ziehende Beweisaufnahme zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Kammerbeschluss vom 02.02.1993, Az: 1 BvR 1697/91 = FamRZ 1993, 664 f; Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom 17.02.1998, Az.: B 13 RJ 83/97 R = SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2005 - L 2 B 15/05
    Für die Annahme hinreichender Erfolgsaussicht genügt zwar in der Regel schon, dass eine - nicht ganz entfernt liegende - Möglichkeit des Obsiegens besteht (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Kammerbeschluss vom 20.02.2002, Aktenzeichen (Az) 1 BvR 1450/00 = NJW-RR 2002, 1069-1070 = SGb 2002, 674).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2005 - L 2 B 15/05
    Diese kann jedoch nicht angenommen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine in Betracht zu ziehende Beweisaufnahme zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Kammerbeschluss vom 02.02.1993, Az: 1 BvR 1697/91 = FamRZ 1993, 664 f; Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom 17.02.1998, Az.: B 13 RJ 83/97 R = SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht